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   OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2012 - 70 S 2.12   

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https://dejure.org/2012,13081
OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2012 - 70 S 2.12 (https://dejure.org/2012,13081)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.05.2012 - 70 S 2.12 (https://dejure.org/2012,13081)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Mai 2012 - 70 S 2.12 (https://dejure.org/2012,13081)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 58 Abs 2 LAnpG, § 63 Abs 2 LAnpG, § 63 FlurbG
    Bedeutung von Einwendungen gegen die Wertgleichheit im Flurbereinigungsverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 58 Abs 2 LAnpG, § 63 Abs 2 LAnpG, § 63 FlurbG
    Bodenordnungsverfahren; vorzeitige Ausführungsanordnung; Landabfindung; Geldabfindung; Verzicht; bedingte Zustimmung; Bedeutung von Einwendungen gegen die Wertgleichheit; bestandskräftige Wertfestsetzung; vorläufiger Rechtsschutz (abgelehnt)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.03.1978 - 5 CB 60.75
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2012 - 70 S 2.12
    In der Rechtsprechung (z.B. BVerwG, Beschluss v. 21. März 1978 - 5 CB 60.75 -, RzF Nr. 11 zu § 63 Abs. 1 FlurbG; Urteil v. 4. November 1959 - 1 C 118.59 -, zit. nach juris Rn 14) ist anerkannt, dass die vorzeitige Ausführungsanordnung gerade für den Fall der Anfechtung des Flurbereinigungsplans der Beschleunigung des Verfahrens dient, um die festgesetzte Neuregelung sobald wie möglich in die Wirklichkeit umzusetzen und den Beteiligten die Vorteile der Bereinigung schon zu einem Zeitpunkt zu verschaffen, in dem der Plan noch nicht rechtskräftig geworden ist.

    Dabei sind die Zahl und die Bedeutung noch nicht entschiedener Beschwerden und die Möglichkeit, dass bei deren Erfolg eine Änderung des Bodenordnungsplans erforderlich werden kann, in Betracht zu ziehen (BVerwG, Beschluss v. 21. März 1978 - 5 CB 60.75 -, RzF Nr. 11 zu § 63 Abs. 1 FlurbG, Urteil v. 27. Februar 1958 - I C 93.56 -, NJW 1958 1553, 1554).

    Lediglich schwerwiegende Bedenken gegen die Wertermittlung und die Abfindung, die einschneidende Auswirkungen auf den Flurbereinigungsplan befürchten lassen, weil sie offensichtliche und schwerwiegende Bedenken gegen die angewendete Wertermittlungsmethode begründen, können die Rechtmäßigkeit der Ausführungsanordnung in Frage stellen (BVerwG, Beschluss v. 21. März 1978 - 5 CB 60.75 -, RzF Nr. 11 zu § 63 Abs. 1 FlurbG; Beschluss v. 23. Februar 1961 - I CB 143.60 -, RzF Nr. 3 zu § 63 Abs. 1 FlurbG; vgl. auch Schwantag/Wingerter, Flurbereinigungsgesetz, § 63 Rn 3).

  • BVerwG, 17.12.1998 - 11 C 5.97

    Entscheidungsbefugnisse des Flurbereinigungsgerichts; Zusammenführung von Boden-

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2012 - 70 S 2.12
    Denn eine derartige bedingte Zustimmung ist schon nicht als ein "Verzicht auf Landabfindung" im Sinne des § 58 Abs. 2 LwAnpG anzusehen (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1998 - 11 C 5/97 -, juris Rz. 32 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.11.1959 - I C 118.59

    Berichtigung eines Grundbuches nach dem Erlass einer vorzeitigen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2012 - 70 S 2.12
    In der Rechtsprechung (z.B. BVerwG, Beschluss v. 21. März 1978 - 5 CB 60.75 -, RzF Nr. 11 zu § 63 Abs. 1 FlurbG; Urteil v. 4. November 1959 - 1 C 118.59 -, zit. nach juris Rn 14) ist anerkannt, dass die vorzeitige Ausführungsanordnung gerade für den Fall der Anfechtung des Flurbereinigungsplans der Beschleunigung des Verfahrens dient, um die festgesetzte Neuregelung sobald wie möglich in die Wirklichkeit umzusetzen und den Beteiligten die Vorteile der Bereinigung schon zu einem Zeitpunkt zu verschaffen, in dem der Plan noch nicht rechtskräftig geworden ist.
  • BVerwG, 27.02.1958 - I C 93.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2012 - 70 S 2.12
    Dabei sind die Zahl und die Bedeutung noch nicht entschiedener Beschwerden und die Möglichkeit, dass bei deren Erfolg eine Änderung des Bodenordnungsplans erforderlich werden kann, in Betracht zu ziehen (BVerwG, Beschluss v. 21. März 1978 - 5 CB 60.75 -, RzF Nr. 11 zu § 63 Abs. 1 FlurbG, Urteil v. 27. Februar 1958 - I C 93.56 -, NJW 1958 1553, 1554).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.2003 - 9 C 11144/02

    Ausführungsanordnung, vorzeitige Ausführungsanordnung, erhebliche Nachteile,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2012 - 70 S 2.12
    Denn unter diesen Umständen ist eine Verfügung über die noch im Grundbuch eingetragenen, in der Örtlichkeit oft gar nicht mehr erkennbaren alten Grundstücke nur noch schwer möglich (Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 19. Februar 2003 - 9 C 11144/02.OVG -, NUR 2004 S. 318; vgl. auch Schwantag/Wingerter, Flurbereinigungsgesetz, 8. Aufl. 2008, § 63 Rn 1).
  • BVerwG, 23.02.1961 - I CB 143.60

    Zulässigkeit der Anordnung der vorzeitigen Ausführung eines Umlegungsplanes -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2012 - 70 S 2.12
    Lediglich schwerwiegende Bedenken gegen die Wertermittlung und die Abfindung, die einschneidende Auswirkungen auf den Flurbereinigungsplan befürchten lassen, weil sie offensichtliche und schwerwiegende Bedenken gegen die angewendete Wertermittlungsmethode begründen, können die Rechtmäßigkeit der Ausführungsanordnung in Frage stellen (BVerwG, Beschluss v. 21. März 1978 - 5 CB 60.75 -, RzF Nr. 11 zu § 63 Abs. 1 FlurbG; Beschluss v. 23. Februar 1961 - I CB 143.60 -, RzF Nr. 3 zu § 63 Abs. 1 FlurbG; vgl. auch Schwantag/Wingerter, Flurbereinigungsgesetz, § 63 Rn 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - 70 A 1.08

    Vorzeitige Ausführungsanordnung im Bodenordnungsverfahren

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2012 - 70 S 2.12
    Gemäß § 63 Abs. 2 LwAnpG i.V.m. § 63 Abs. 1 FlurbG (zur Anwendbarkeit im Bodenordnungsverfahren: Urteil v. 4. Juni 2009 - 70 A 1.08 -, zit. nach juris Rn 17 f.) kann die Ausführung des Bodenordnungsplans vor seiner Unanfechtbarkeit angeordnet werden, wenn die Flurbereinigungsbehörde verbliebene Widersprüche gemäß § 60 Abs. 2 der oberen Flurbereinigungsbehörde vorgelegt hat und aus einem längeren Aufschub der Ausführung voraussichtlich erhebliche Nachteile erwachsen würden.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.08.2013 - 9 M 158/13
    Anders wäre dies nur, wenn sich hieraus einschneidende Auswirkungen auf den Bodenordnungsplan selbst ergeben würden bzw. sich aufdrängte, dass der Plan in seiner Gesamtheit fehlerhaft ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 16.05.2012 - OVG 70 S 2.12; BVerwG, B. v. 21.03.1978 - 5 CB 60.75 -, ).
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